Wirksamkeitstests für Pool- und Spa-Desinfektionsmittel
Pool- und Spa-Desinfektionsmittel sollten Desinfektionsmittel sein, die nachweislich wirksam gegen humanpathogene Mikroorganismen (Bakterien, Protozoen und Viren) sind, die häufig im Wasser von Schwimm- und Spa-Pools vorkommen.Zusätzlich zu der in Labor- und Feldversuchen nachgewiesenen Wirksamkeit, die Hypochlorsäure/Hypochlorit entspricht, sollte ein Desinfektionsmittel oder eine Desinfektionsbehandlung für Swimmingpools oder Spa-Pools die folgenden allgemeinen Leistungsmerkmale aufweisen.
- Im Beckenkörper kann eine wirksame Desinfektionsmittelrückstandskonzentration aufrechterhalten werden, um eine kontinuierliche Desinfektion im Wasser zu gewährleisten. Obwohl nicht erforderlich, sollte ein automatisches Dosiersystem für Desinfektionsmittel vorhanden sein.
- Die Effizienz sollte in einem pH-Bereich liegen, der mit der Sicherheit und dem Komfort des Schwimmers und dem Vorhandensein von Ionen und anderen gelösten Konzentrationen vereinbar ist, die üblicherweise im Poolwasser zu finden sind, wo eine angemessene Wasserqualitätspflege angewendet wird.
- Eine praktische Methode zur Messung der Desinfektionsmittelkonzentration sollte verfügbar sein. Wenn das Desinfektionsmittel zur Verwendung in Heimpools bestimmt ist, sollte die Konzentration des restlichen Desinfektionsmittels (oder seiner Hauptbestandteile, wenn mehr als ein Wirkstoff vorhanden ist) mit einem Feldtestkit oder einer anderen einfachen anwendbaren Methode messbar sein.
- Wenn festgestellt wird, dass die gemessenen Konzentrationen unter der empfohlenen wirksamen Konzentration liegen oder wenn eine versehentliche mikrobiologische Kontamination eine Abhilfemaßnahme erfordert, sollte das Desinfektionsmittel über eine zusätzliche Dosiermöglichkeit verfügen.
- Bei Desinfektionsmitteln, die mehr als einen Wirkstoff enthalten, sollten die relativen Beiträge jedes Hauptwirkstoffs zur Gesamtwirksamkeit definiert werden.
- Das Desinfektionsmittel allein hat ausreichende algizide Eigenschaften oder muss mit einem oder mehreren proprietären Algizidprodukten kompatibel sein.
- Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, durch unabhängige wissenschaftliche Tests nachzuweisen, dass ein Desinfektionsmittel oder eine Desinfektionsbehandlung diese Kriterien erfüllen kann.