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„Frei von“-Aussagen in kosmetischen Produkten

„Frei von“-Aussagen in kosmetischen Produkten

Verbraucher sind jetzt bewusster beim Kauf von Kosmetika. Es forscht über den Inhalt von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten und die Schäden oder Vorteile der verwendeten Inhaltsstoffe. Kosmetik- und Körperpflegeprodukte werden mit einigen Behauptungen zum Verkauf angeboten, sowohl um das Produkt dem Verbraucher vorzustellen als auch um seine Eigenschaften hervorzuheben. Am Anfang dieser Ansprüche stehen die nicht eingeschlossenen Ansprüche.

Kosmetik- und Körperpflegeprodukte erreichen den Verbraucher mit der Behauptung, dass sie nicht viele enthalten.

  • Alkoholfrei
  • Ohne Parabene
  • Paraffinfrei
  • Phthalatfrei
  • SLS-frei
  • SLES-frei
  • Ohne Farbstoffe
  • Glutenfrei
  • Silikonfrei
  • Formaldehydfrei

Im Geltungsbereich der "Richtlinie der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde zu den Angaben zu kosmetischen Produkten Version 5.0" werden die Anforderungen trotz der Angaben nicht enthalten angegeben.

  • Das Produkt, das bereits durch die Kosmetikverordnung verboten ist, darf auf dem Produkt nicht mit der Behauptung angegeben werden, dass es "nicht enthält".
  • Es sollte keinen Inhaltsstoff geben, der angeblich nicht in kosmetischen Produkten enthalten ist, und keinen Inhaltsstoff, der dazu führt, dass dieser Inhaltsstoff freigesetzt wird.
  • Es ist nicht angebracht zu behaupten, dass es keinen Inhaltsstoff enthält, der nicht bereits in dem kosmetischen Produkt enthalten sein sollte.
  • Bezüglich Inhaltsstoffen, die nicht in der Formulierung des kosmetischen Produkts enthalten sind, kann keine absolute Zusicherung oder Aussage gemacht werden.
  • Trotz der rauchfreien Behauptungen sollten Hersteller ihre Produkte in einem akkreditierten Labor gemäß der Norm TSE ISO IEC 17025 analysieren lassen und ihre Behauptungen nachweisen.

Kontaktieren Sie das Labor für Kosmetikanalysen von Nanolab für „Frei von“-Aussagen in Kosmetikprodukten.

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